
Externe Gefahrgutbeauftragte
gem. Kapitel 1.3 ADR/RID/IMDG/ADN
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Als Team von vielseitig qualifizierten Fachleuten stehen wir Ihnen für projektbezogene Dienstleistungen als auch für langfristige Begleitung als Beauftragte zur Verfügung.
Pressespiegel - Energie-Report
März 2011
Ein Tankwagenfahrer muss weit mehr Zeugnisse vorweisen als den Führerschein. Da es sich um Heizöl, Diesel und Co. um Gefahrgut handelt, müssen die Fahrzeugführer intensiv geschult werden und ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Der Gefahrgutführerschein, auch ADR-Bescheinigung genannt, gilt für fünf Jahre. Laut Gesetzgeber beginnt die Beförderung von Gefahrgut bereits mit der Fahrtvorbereitung... [lesen]

