Gefahrgut und Logistik A bis Z - Das Glossar

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

A33
Referat im BMVBW; Grundsatzabteilung für den Transport von Gefahrgut.

Abfall
Stoffe, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muß. Definiert im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Abfallschlüsselnummer
Dient der Klassifizierung von Abfällen auf Grundlage der AVV.

Abfallwarntafel
Hinweistafel auf den Transport von Abfällen. Ausführung: Weiß, retroreflektierend, Abmessungen von 30 (Höhe) x40 cm. Als Aufschrift weist ein schwarzes „A“ (Höhe 20cm, Strichstärke 2cm) auf Abfall hin. Anbringung vorn und hinten nicht höher als 1,50m über der Fahrbahn durch den Fahrzeugführer (!) wenn Abfälle geladen sind (Ausnahmen sind möglich).

AbfVerbrV
Abfallverbringungsverordnung.

ABS
1.) Anti-Blockier-System. Verhindert das Blockieren von Rädern beim Bremsen. Für Gefahrgut-Fahrzeuge z.T. vorgeschrieben durch die besondere Zulassung gem. Teil 9 ADR.
2.) American Bureau of Shipping.

ABV
Automatischer Blockierverhinderer.

ACIC
Australian Chemical Industry Council, Sidney.

ACS
American Chemical Society. Amerikanischer Chemieverband.

ADN
Accord eurppéen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation interieure. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern.

ADNR
Accord eurppéen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation interieure sur le Rhin. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein. National umgesetzt durch die GGVBinsch.

ADSp
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

ALB
Allgemeine Leistungsbedingungen

ADR
1.) Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route. Europäisches Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Das ADR regelt mit seinen Anlagen A und B den grenzüberschreitenden Transport unter den Mitgliedsstaaten. Grundlage des ADR sind die Empfehlungen der UN. Siehe auch RID.
2.) Ausschuß der Regionen.

ADR-Vertragsstaaten
Dem ADR-Abkommen sind beigetreten: Albanien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland (*), Jugoslawien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta (*), Marokko, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland (Belarus), Zypern (griechischer Teil).

(*) Irland und Malta sind dem ADR-Vertrag nicht beigetreten, sind aber durch das EU-Recht zur Anwendung des ADR verpflichtet.
Vergleiche auch: RID-Vertragsstaaten;
Stand: März 2005

AGBF
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren.

AGS
1.) Ausschuß für Gefahrstoffe, Bonn
2.) Arbeitsgemeinschaft Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder, Bonn.

AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Der "Arbeitsplatzgrenzwert" ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

AltÖlV
Altölverordnung.

ÄndV
Änderungsverordnung.

ANSI
American National Standard Institute, New York. Amerikanische Normungsbehörde.

Arbeitsschutz: "Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf den Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen), schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus. Ziel des Arbeitsschutzes ist Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung." (Skiba, 2000).

Arbeitssicherheit: "Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besetzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor. Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe." (Skiba, 2000).

ASF
Abfallsammelbehälter flüssig. I.d.R. ein IBC.

ASP
Abfallsammelbehälter pastös. I.d.R. ein IBC.

ASN
Abfallschlüsselnummer

ASV
Ausschuß Stoffe/ Verpackungen.

ATCO
Association of Tank Container Operators.

AtG
(Deutsches) Atomgesetz.

ATT
Ausschuß Tank/ Technik.

ÄVO
Änderungsverordnung.

AVV
Europäische Abfallverzeichnis-Verordnung. Stuft Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungs-Branche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.

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B

BAG
Bundesamt für Güterverkehr.

BAM
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin.

BAnz.
Bundesanzeiger

BASt
Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach.


BattV
-> Batterieverordnung

Batterieverordnung
Regelt u.a. die Rücknahme gebrauchter Gerätebatterien.

BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund.

BBodSchG
Bundesbodenschutzgesetz

BBodSchV
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

BBS
1. Berufsbildende Schule
2. Behavior Besed Safety. Programm zur Verbesserung der Sicherheit durch Änderung des Verhaltens der Mitarbeiter.

BC-Code
Code of Safe Practice for Soid Bulk Cargoes. Schüttgut-Code

BCH-Code
Code for Construction and Equipment of Ships Carryiing Dangerous Chemicals in Bulk. Code für Bau und Ausrüstung von Shiffen für gefährliche Güter.

BDB
Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt, Duisburg

BDE
Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft, Köln

BDI
Bundesverband der deutschen Industrie, Berlin

BDN
Bundesverband des deutschen Güternahverkehrs, Frankfurt am Main.

BestbüAbfV
Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle.

BestüAbfV
Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung

Bedeckte Fahrzeuge
Bedeckte Fahrzeuge haben keinen festen Aufbau sondern sind mit Plane und Spriegel als Wetterschutz versehen.

Beförderungseinheit
Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger. (ADR 2009)

Begleitschein
Dokument zur Beförderung von Abfällen in Deutschland. Vorgeschrieben durch das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz. Enthält Angaben über Art und Menge des Abfalls, Abfallerzeuger, -transporteur und –entsorger. Muß mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein. Kann als Beförderungspapier für Gefahrgüter genutzt werden.

Begrenzte Menge
auch LQ – Limited Quantities genannt. Eine Sonderform von Versandstücken, die einige Erleichterungen hat, dafür aber z. B. beim Bruttogewicht begrenzt sind. Nicht nach Tabelle 1.1.3.6 sondern nach Abschnitt 3.4 (ADR 2009)

Besondere Zulassung
Zulassung von Zugmaschinen/ Anhängern für die Beförderung besonderer Stoffe (z.B. Explosivstoffe) bzw. besonderer Beförderungsarten (Tankstransport).
Geregelt in Teil 9 des ADR (vormals im Abschnitt B.3 des ADR, daher die noch immer gebräuchliche Bezeichnung „B.3-Bescheinigung“). Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. ABS, Retarder, elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen.

Betriebsanweisungen
sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Einbezogen sein sollten auch der Sach- und Umweltschutz. Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben in einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in den Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblättern zu berücksichtigen.

BetrSichV
Offizielle Abkürzung für Betriebssicherheitsverordnung.

Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) können so unetrschiedliche Dinge wie Fahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder brennbare Flüssigkeiten sein. Die BetrSichV ist seit dem 01. Januar 2003 in Kraft und ersetzt u. a. die Verordnung brennbare Flüssigkeiten.

BF
1.) Berufsfeuerwehr (eigentlich Bfw)
2.) Bulkfrachter

BfR
Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin.

BfS
Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter.

BG
Berufsgenossenschaft

BGBl
Bundesgesetzblatt

BGL
Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik, Frankfurt am Main.

BImSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz

BImSchV
Bundesimmissionsschutzverordnung

BLAU
1.) unerwünschter Zustand von Fahrzeugführern
2.) Bund-/ Länderausschuß für Umweltchemikalien

BMBF
Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMVBW
Bundesmysterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

BMVEL
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

BMVg
Bundesministerium der Verteidigung

BMWA
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

BPI
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrielle, Frankfurt/ Main.

BPS
Bundesverband Sonderabfallwirtschaft, Bonn.

BRT
Brutto-Registertonnen

BRZ
Brutto-Raumzahl

BSH
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg.

BSV
Nicht ganz korrekte Abkürzung für Betriebssicherheitsverordnung.

BtF
Betriebsfeuerwehr

BTS
Behälter-Transport-System Straße/ Schiene

BTX
Laborübliche Abkürzung für Benzol, Toluol, Xylol. Aromaten, die als Summenparameter bestimmt werden und eine Aussage über die Belastung von Luft, Boden oder Wasser zulassen.

BVBK
Bundesverband Brand- und Katastrophenschutz, Kassel

BVerwG
Bundesverwaltungsgericht

BVI
Belgisch Verpakking Institute

BVL
Bundesvereinigung Logistik

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C

CAO
Cargo Aircraft Only/ Nur Frachtflugzeuge

CAS
Chemical Abstract Service. Unterorganisation des ACS.

CAS-Nummer
Ordnungsnummer von Chemikalien zur eindeutigen Zuordnung. Erstellt durch den CAS.

CC
Container Carrier. Containerschiff.

CCFE
Communauté des chemins de fer européens. Gemeinschaft der europäischen Bahnen.

CCNR
Commisson Central pour la Navigation du Rhin. Zenztralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)

CCPA
Canadian Chemical Producers Association.

CCR
Siehe ZKR

CE
Communauté Européenne. Europäische Gemeinschaft. Das „CE-Zeichen“ ist ein Konformitätskennzeichen eines Produktes und erklärt die Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht.

CEFIC
Conseil Européen de l´Industrie Chimique. Europäische Chemieverband, Brüssel

CEMT
Conférence Européenne des Ministres de Transport. Europäische Transportministerkonferenz.

CEN
Comité Européen de Normalisation. Europäisches Normenkomitee, Brüssel.

CEOG
Conféderation européenne d´organismes de contrôle. Europäischer Kontrollausschuß, Brüssel.

ChemG
Chemikalien-Gesetz.

ChemVerbotsV
Chemikalien-Verbots-Verordnung

CIM
Anhang B zum COTIF. Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über international e Beförderung von Gütern mit der Eisenbahn. Bestandteil der Anlage I des RID.

CIT
Comité international des transports ferroviaires. Internationales Transportkomitee der Eisenbahn.

CLECAT
Comitée de Liaison Européen des Commissionaires et Auxiliaires de Transport. Europischer Speditionsverband.

CLG
International Convention on Civil Liability for Oil Pollution Damage. Internationales Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei Verschmutzungsschäden durch Öl.

CMA
Chemical Manufacturers Association. Amerikanischer Verband der Chemieproduzenten.

Container
Definition durch Kapitel 1.2 ADR: Ein Beförderungsgerät, das zu dauerhafter Verwendung bestimmt ist, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, die Beförderung durch ein oder mehrere Beförderungsmittel ohne Veränderung der Ladung zu erleichtern, das einen Fassungsraum von mindestens 1m3 hat.

COTIF
Convention relative aux transports internationaux ferroviaire. International es Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr.

CRISTAL
Contract Regarding Interim Supplement to Tanker Liability for Oil Pollution. Internationales Übereinkommen über die Errichtung eines internationalen Fonds für Entschädigungen bei Ölverschmutzungsschäden.

CRTD
Convention on Civil Liability for Damage Caused During Carriage of Dangerous Goods by Road, Rail, and Inland Navigation Vessels. Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung von Schäden beim Transport von Gefahrgut auf der Straße, mit der Bahn und Binnenschiffen.

CSA
Chemikalien-Schutz-Anzug.

CSC
International Convention for Safe Containers. Internationales Übereinkommen über sichere Container. Hat bei grenzüberschreitenden Verkehren stets Gültigkeit.

CT
Chemikalien-Tanker

CTIF
Comité technique international de prévention et de l´extinction du feu. Internationales Komittee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerlöschwesen.

CTU
Cargo Transport Unit. Einheit zur Güterbeförderung (auf See). Darunter kann sowohl ein Container als auch eine Beförderungseinheit verstanden werden.

CTU-Packrichtlinie
Richtlinie, wie Güter in CTUs sicher zu stauen sind. Ist für den Seeverkehrs verbindliche Grundlage (Personal muß in der Anwendung der CTU-Packrichtlinie unterwiesen sein).

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D

DAbF
Deutscher Ausschuß für brennbare Flüssigkeiten

DAR
Deutscher Akkreditierungsrat, Berlin

Dechema
Deutsche Gesellschaft für chemisches Apparatewesen, chemische Technik und Biotechnologie, Frankfurt am Main.

DFV
Deutscher Feuerwehrverband, Bonn.

DGM
Deutsche Gesellschaft für Materialforschung

DGP
Dangerous Goods Panel (ICAO).

DGQ
Deutsche Gesellschaft für Qualität.

DGZfP
Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung.

DIHK
Deutscher Industrie- und Handelskammertag

DIN
Deutsches Insitut für Normung, Berlin.

DOC
Document of Compliance. Der „Fahrzeugbrief“ eines Seeschiffes.

DOT
Department of Transport. Amerikanisches Verkehrsministerium.

DruckbehV
Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung)

DSC
Dangerous Goods, Solid Cargoes and Containers. Unterausschuß der IMO.

DSLV
Deutscher Speditions- und Logistikverband, Bonn.

DTV
Deutscher Transportversicherungs-Verband, Hamburg.

DVFG
Deutscher Verband für Flüssiggas, Kronberg.

DVWG
Deutsche verkehrswissenschaftliche Gesellschaft, Köln.

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E

EAK
Europäischer Abfallartenkatalog (nicht mehr gültig). Stuft Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt
zunächst durch Zuordnung der Entstehungs-Branche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung. Inzwischen ersetzt durch die Abfallverzeichnis-Verordnung AVV.

EBA
Eisenbahn-Bundesamt, Bonn

EBU
Europäische Binnenschifffahrtsunion.

ECE
Economic Commission for Europe. Die Wirtschaftskommission der Europäischen Union. Sie bildet u.a. Arbeitsgruppen wie die WP 15.

ECETOC
European Centre for Ecotoxicoligy and Toxicoligy of Chemicals, Brüssel. Europäisches Zentrum für Ökotoxikologie und Toxikologie von Chemikalien.

ECOSOC
Economic and Social Council. Wirtschafts- und Sozialrat der UN, New York.

ECPA
European Crop Protection Association.

ECTA
European Chemical Transport Association.

EDIFACT
Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport.

Efb
Entsorgungsfachbetrieb.

EFIBCA
European Flexible Intermediate Bulk Container Association. Europäischer Verband für flexible IBC.

EFMA
European Fertilizer Manufacturers Association.

EFTA
European Free Trade Association.

EG
Europäische Gemeinschaft.

EIGA
European Industrial Gases Association. Europäischer Industriegase Verband.

EINECS
European Inventory of Existing Chemical Substances.

EMPA
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt.

EmS
Emergency Schedules. Pendant zu den Sicherheitsdatenblättern im Seeverkehr. Vorgeschrieben durch den IMDG-Code.

EN
Europäische Norm.

Entsorgungsfachbetrieb (Efb)
Besonders qualifizierter Betrieb für Transport und Entsorgung von Abfällen.

EPCA
European Petrochemical Association, Brüssel.

Erfa
Erfahrungsaustausch.

ERI-CARDS
Emergency Response Intervention Cards. System zur Information von Rettungskräften bei Gefahrgutunfällen. Bauen auf den UN-Nummern auf und enthalten einzelne Datenblätter mit Anweisungen für Löschmittel und -taktik, Atemschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen usw. Erhältlich als Lose-Blatt-Sammlung oder Datenbank.
Die Einführung wurde notwendig durch die 1997er Novellierung des ADR. Seit dem enthalten Unfallmerkblätter nur noch Informationen für den Fahrzeugführer, nicht mehr für Rettungskräfte.

EU
European Union.

EVO
Eisenbahn-Verkehrsordnung

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F

FA
Fachmännischer Ausschuß

FAA
Federal Aviation Association. US-amerikanische Luftfahrtbehörde.

Fahrzeug
1.) Ein Fahrzeug im Sinnes des ADR kann ein Anhänger oder ein Zugfahrzeug sein! Müssen gemäß ADR pro Fahrzeug Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (z.B. Unterlegkeile), müssen diese bei einem Verband aus Zugfahrzeug und Anhänger zweifach vorhanden sein. Ein Zugfahrzeug solo oder mit Anhänger bildet eine Beförderungseinheit.

2.) Fahrzeug im Sinne des Abfallrechts ist der Verband (Solofahrzeug oder Zugmaschine + Anhänger).

FCKW
Fluorchlorkohlenwasserstoffe. Inzwischen verbotene Stoffgruppe mit hohem Schädigungspotenzial für die Ozonschicht.

FCL
Full Container Load.

FECC
Fédération Européenne du Commerce Chimique. Europäische Chemikalienhandelsverband.

Federchimica
Italienischer Chemieverband.

FEU
Federation of the European Union associations of fire officers. Europäischer Feuerwehrverband, Brüssel.

FF
Freiwillige Feuerwehr.

FFw
Freiwillige Feuerwehr.

FIATA
Fédération Internationale des Associations de Transitaires et Assimilés. Internationale Förderation der Spediteurorganisationen.

FIBC
Flexilber IBC (Big Bag).

Flaschenbündel
Mehrere miteinander verbundene Flaschen (MEGC) zur Beförderung von Gasen (komprimiert, verflüssigt, tiefkalt verflüssigt oder unter Druck gelöst). Nicht zu verwechseln mit Batteriefahrzeugen, bei denen Gefäßbatterien mit dem Fahrzeug fest verbunden sind.

FP
Unterausschuß „Fire-Protektion“ der IMO.

Freigestellte Mengen
Freigestellte Mengen ist ein feststehender Begriff. Bis 2009 nur im Luftverkehr bekannt. Ab 2009 auch auf allen anderen Verkehrsträgern eingeführt. Es handelt sich um eine Sonderform der Verpackung, ist von einigen Vorschriften befreit, aber auf sehr kleine Mengen pro Innenverpackung begrenzt.

FVK
Faserverstärkte Kunststoffe. Werden als Fasern Glasfasern eingesetzt, werden diese Kunststoffe auch als „GFK“ bezeichnet.

FwDV
Feuerwehr-Dienstvorschrift.

FwG
Feuerwehrgesetz.

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G

Gb
Gefahrgutbeauftragter.

GbV
Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Gedeckte Fahrzeuge
Bei gedeckten Fahrzeugen handelt es sich um Zugmaschinen/ Anhänger mit geschlossenen Aufbauten (Kastenaufbau).

Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische und umfassende Untersuchung zur Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen. Seit 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz über die §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz auch in deutschen Unternehmen rechtsverbindlich. Mittlerweile wurde die Gefährdungsbeurteilung speziell für Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln und Stoffen auch unter Betrachtung von § 5 Betriebssicherheitsverordnung und § 7 Gefahrstoffverordnung konkretisiert.

Gefahrgut
Stoffe und Gegenstände, von denen während des Transports Gefahren ausgehen.

Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)
Enthält national anwendbare Ausnahmen, die den Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen erleichtern können.

Gefahrgutbeauftragter (Gb)
Aufgrund der Gefahrgutbeauftragtenverordnung bestellter Berater. Der Gefahrgutbeauftragte soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften sicherstellen, indem er überwacht, schult und den Unternehmer berät. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Regelt u.a. die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten sowie ihre Überwachungspflichten und die Schulung beauftragter und sonstiger
verantwortlicher Personen. Setzt die Sicherheitsberater-Richtlinie der EU um und gilt seit 1999 europaweit.

Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungs-Gesetz). Grundlage der Gefahrgutverordnungen (Straße/ Schiene, See, Binnenschiff), der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Gefahrgutausnahmeverordnung.

Gefahrgutkontrollverordnung (GefKontrollV)
Verordnung über die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter durch Kontrollbehörden. Regelt u.a. die Gebühren des Besuchs der Gewerbeaufsicht.

Gefahrstoff
Stoffe, von denen während des Umgangs Gefahren ausgehen. Geregelt in der Gefahrstoffverordnung.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Regelwerk für Gefahrstoffe. Enthält Vorgaben für den Umgang, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Schulung der Mitarbeiter und die Lagerung. Wirkt sich auch auf den Transport aus.

Gefahrensymbole
Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen.

Gefahrzettel
Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrgut. Mindestgröße für Versandstücke: 10x10 cm (bei kleinen Versandstücken darf die Abbildung verkleinert werden), Mindestgröße für Tanks und Container: 25x25cm.

GefStoffV
Gefahrstoffverordnung.

GESAMP
Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Pollution.

GFK
Glasfaserverstärkte ungesättigte Polyesterharz- oder glasfaserverstärkte Epoxidharz-Formstoffe.

Großverpackung
Durch die ADR-Strukturreform eingeführtes Verpackungsmittel. Es darf maximal 3m3 groß sein sein. Großverpackungen sind im ADR 200 in Unterabschnitt 4.1.4.3 definiert.

GGAV
Gefahrgutausnahmeverordnung.

GGBefG
Gefahrgutbeförderungs-Gesetz.

GGKontrollV
Gefahrgutkontroll-Verordnung.

GGKostV
Gefahrgutkosten-Verordnung.

GGVBinSch
Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt. Nationale Umsetzung des ADNR.

GGVS
Gefahrgutverordnung Straße. Nicht mehr gültig. Siehe auch GGVSEB.

GGVSee
Gefahrgutverordnung See. Nationale Umsetzung des IMDG-Codes.

GGVSEB
Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn. Regelt den nationalen Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern auf Grundlage des ADR.

GHS
Global Harmonized System of Classification and Labeling . Weltweites System zur einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen.

GLP
Good Laboratory Practice. Gute Labor-Praxis. Anweisungen zur Verbesserung der Tätigkeiten im Labor; soll u.a. die Reproduzierbarkeit und Dokumentation der Ergebnisse verbessern.

GMP
Good Manufacturing Practice.

GPSG
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Nachfolger des „Gerätesicherheitsgesetzes (GSG).

GSG
Geräte-Sicherheitsgesetz. Nicht mehr gültig und durch das GPSG ersetzt.

GT
1. Kraftfahrzeug-Kennzeichen „Gütersloh“
2. Gastanker

GüKG
Güterkraftverkehrsgesetz.

GVZ
Güterverkehrszentrum

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H

HazChem-Code
Hazardous Chemicals Code.

HAZOP
Englische Variante von PAAG.

HCH
Hexacyclohexan.

HGB
Handelsgesetzblatt.

HKWAbfV
Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösungsmittel.

HMAC
Hazardous Materials Advisory Council.

HNS-Convention
International Convention on Hazardous and Noxious Substances. Internationales Übereinkommen über die Haftung bei Schäden aus dem Seetransport gefährlicher und giftiger Substanzen.

Hommel
1. Loseblattsammlung „Handbuch der gefährlichen Güter“. Datensammlung für Einsatzkräfte bei Gefahrgutunfällen.
2. Hommel, Günter; Autor des o.g. Werkes. Erster Hauptkommissar a.D. der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg.

HPE
Bundesverband Holzpackmittel, Paletten und Exportverpackungen, Bonn.

HWL
Hazardous Waste List.

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I

IAEA
International Atomic Energy Agency. Internationale Atomenergie Behörde.

IAEO
International Atomic Energy Organisation. Internationale Atom-Energie-Organisation.

IATA
International Air Transport Association. Internationale Lufttransport Vereinigung, Montréal + Genf.

IATA-DGR
Dangerous Goods Regulations. Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr der IATA .

IBC
Intermediate Bulk Container: Großpackmittel. IBC´s sind definiert im Kapitel 6.5 ADR . Ihre Kapazität kann bis zu 1,5m3 für
Verpackungsgruppe I bzw. 3m3 für Verpackungsgruppe II + III betragen. Vor allem Kisten können eine Doppelzulassung als Versandstück und IBC aufweisen.

IBC-Code
International Bulk Chemicals-Code. Handhabungsanweisung für Massengüter-Verkehre.

IBCk
IBC mit Kunststoff-Innengefäß.

ICAO
International Civil Aviation Organisation. Internationale Zivilluftfahrt-Organisation, Montréal + Genf.

ICAO-TI
ICAO-Technical Instructions for the save transport of dangerous goods by air. Technische Instruktionen für den sicheren Gefahrguttransport im Luftverkehr.

ICCA
International Council of Chemical Associations. Internationaler Chemieverband. Mitglieder sind u.a.: CCPA, CMA, JCIA, ACIC, CEFIC

ICCR
International Confederation of Container Reconditioners. Internationaler Verband der Container-Rekonditionierer.

ICE
International Chemical Environment (Program).

ICHCA
International Cargo Handling Coordination Association. Internationaler Verband Warenumschlag.

ICIBCA
International Council of IBC-Associations. Internationaler Rat der IBC-Verbände

ICPP
International Confederation of Plastics Packaging Manufactures. Internationaler Verband der Hersteller von Kunststoff-Verpackungen.

ID
Identification Number der IATA-DGR.

IfSG
Infektionsschutz-Gesetz.

IFSMA
International Federation of Shipmasters´ Associations. Internationaler Verband der Schiffsführer-Vereinigungen.

IGA
Industriegemeinschaft Aerosole, Frankfurt/ Main.

IGV
Industriegase-Verband

IHK
Industrie- und Handelskammer. Dachverband ist der DIHK.

IICL
Institute of International Container Lessors, Bedford, N.Y.

IK
Industrieverband Kunststoffverpackungen, Bad Homburg.

ILO
International Labor Office. Internationale Arbeits-Organisation, Genf.

IMCO
Vorläufer der IMO (bis 1982).

IMDG-Code
International Maritime Dangerous Goods-Code. Internationales Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Nationale Umsetzung durch die GGVSee.

IMO
International Marine Organisation. Internationale Seeschifffahrtsorganisation, London.

Incoterms
International Commercial Terms. Internationale Handelsregeln.

INF-Code
IMO-Code for the Safe Carriage of Irradiated Nuclear Fuel and High Level Radioactive Wastes in Flasks on Board Ships. IMO-Code für den
sicheren Transport von unbestrahlten Kernbrennstoffen und hochgradig radioaktiven Abfällen in Verpackungen mit Seeschiffen.

IOPC
IMO-International Oil Pollution Compensation Fund. Internationaler Fond der IMO für Verschmutzungen durch Öl.

IOPP
International Oil Pollution Prevention. Internationales Gremium zur Verhinderung von Ölverschmutzung.

IPCS
International Programme for Chemical Safety. Internationales Programm für Chemikaliensicherheit.

IPIECA
International Petroleum Industrie Environmental Conservation Association.

IRPTC
International Register of Potentially Toxic Chemicals.

IRU
International Road Transport Union, Genf.

ISO
International Organization for Standardisation. Internationale Normungsorganisation, Genf.

ISPS Code
International Ship and Port Facility Security Code. Internationales Übereinkommen über die Sicherheit von Häfen und Schiffen (gegen
terroristische Aktivitäten).

ISU
International Salvage Union. Internationale Bergungs-Vereinigung, London.

ITC
Inland Transport Comittee. Binnenverkehrsausschuß der EU.

ITCO
International Tankcontainer Organization.

ITOPF
INternational Tanker Owner´s Pollution Federation. Internationaler Zusammenschluß der Tankreeder, um Umweltsanierungsmaßnahmen vorzunehmen.

IUPAC
International Union of Pure and Applied Chemistry. Dieses Gremium gibt u.a. die Nomenklatur (Regeln für Benennung und Darstellung von Formeln) für Chemikalien heraus.

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J

JAA
Joint Aviation Authorities. Arbeitsgemeinschaft der europäische n Luftfahrtbehörden.

JCIA
Japan Chemical Industry Association. Japanischer Chemieverband.

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K

Kemler-Ziffern
Nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr auf der Warntafel. Namensgeber war der Leiter der Arbeitsgruppe, welche die Einführung der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr beschloß.

Klassen
Gefahrgut wird in neun Klassen eingeteilt.

KLV
Kombinierter Ladeverkehr.

kPa
Kilo-Pascal. Genormte Eiheit für die Bemessung von Druck. Ersetzt das mbar (Millibar); 1kPa = 1mbar.

Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW/ AbfG)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen. Rechtsgrundlage für die Verwertung und Beseitigung sowie Dokumentationspflichten und Transportgenehmigung.

KrW/ AbfG
Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz.

KTA
Kerntechnischer Ausschuß, Salzgitter.

KV
Kombinierter Verkehr

KVO
Kraftverkehrsordnung

KW
1.) Kesselwagen
2.) Kilowatt
3.) Kohlenwasserstoffe

KWG
Kriegswaffenkonrollgesetz. Regelt u.a. die Ausfuhr von Stoffen und Gegenständen, dioe zu Kriegszwecken genutzt werden könnten. Berührt z.T. auch den Transport von Gefahrgütern (z.B. Flußsäure)

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L

Label
Englisch für Gefahrzettel.

Ladegutsicherung
Sicherung einer Ladung auf einem Umschlagmittel wie z.B. einer Palette, nicht zu verwechseln mit Ladungssicherung.

Ladungssicherung
Sicherung der Ladung auf der Ladefläche/ in einem Container. Sicher ist, was einer Vollbremsung, einem Ausweichmanöver und einem heftigen Bahnübergang stand hält, ohne zu verrutschen, zu kippen oder die Ladefläche zu verlassen. Durch die Änderung des Paragrafen 22 der StVO wurde in Deutschland die Forderung aufgestellt, daß die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik zu sichern ist. Wichtigste Regel der Technik ist die Norm DIN EN 12195-1; die VDI-Richtlinien 2700ff sind ebenfalls anzuwenden.
Schulungen zur Ladungssicherung sind derzeit im Landverkehr nicht vorgschrieben (aber äußerst sinnvoll). Bei Seeverkehren oder der Stauung von CTUs (Fahrzeugen/ Containern)für den Seeverkehr ist jedoch die CTU-Packrichtlinie verbindlich, welche explizit Schulungsmaßnahmen auch für das Landpersonal fordert. Schulungen zur Ladungssicherung für Land- und Seeverkehre erhalten Sie hier.

LAGA
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.

Large Packings
Englisch für Großverpackung.

LAWA
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser.

LB
Löschboot.

LBA
Luftfahrt-Bundesamt, Braunschweig.

LF
Löschfahrzeug.

LFV
Landesfeuerwehrverband.

LLMC
IMO-Convention on Limitation of Liability for Marine Claims.

LöRüRL
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie. Richtlinie zur Ermittlung des Löschwasservolumens, daß in Lägern bei Zwischenfällen zurückgehalten werden können muß. Gibt es in Deutschland leider von jedem Bundesland einzeln.

LPG
1.) Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaft (etwas aus der Mode gekommen).
2.) Liquefied Petroleum Gas.

LQ
Limited Quantities - auch Begrenzte Menge genannt. Eine Sonderform von Versandstücken, die einige Erleichterungen hat, dafür aber z. B. beim Bruttogewicht begrenzt sind. Nicht nach Tabelle 1.1.3.6 sondern nach Abschnitt 3.4 (ADR 2009)

LuftVG
Luftverkehrsgesetz.

LuftVZO
Luftverkehrszulassungsordnung.

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M

MAK
Maximale Arbeitsplatzkonzentration. Grenzwert für Schadstoffe in der Luft, die über 8 Stunden im Durchschnitt am Arbeitsplatz nicht überschritten werden dürfen. Seit 2004 abgelöst durch den Arbeitsplatzgrenzwert.

MARPOL
Marine Pollutant. Internationales Übereinkommen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung durch Seeschiffe.

MDI
4,4´-Methylendiphenylisocyanat. Vorprodukt für die Herstellung von Polyurethanen.

MEGC
Multi Element Gas Container, englisch für Flaschenbündel.

MEMU
Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff.

MEPC
Maritime Environmental Protection Committee.

MFAG
Medical First Aid Guide. Erste-Hilfe-Richtlinie des IMDG-Codes.

MoU
Memorandum of Understanding. Vereinbarung der Ostseeanreinerstaaten, bei bestimmten Seeverkehren, Erleichterungen vom IMDG-Code zu ermöglichen und stattdessen überwiegend die Vorschriften des ADR zu nutzen.

MPA
Materialprüfungsamt.

MSC
IMO-Maritime Safety Committee.

MSDS
Material Safety Data Sheet. Sicherheitsdatenblatt.

MVA
Müllverbrennungsanlage.

MWA
Mineralölwirtschaftsverband, Hamburg.

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N

NachwV
Nachweisverordnung (Abfallrecht).

n.a.g.
Nicht anderweitig genannt. Zusatz für Stoffgruppen des ADR/ RID, in denen nicht namentlich genannte Stoffe eingestuft werden müssen. Zu beachten ist bei n.a.g.-Positionen u.a., daß die chemisch-technische Bezeichnung des tatsächlichen Stoffes zusätzlich anzugeben ist.

NAV
Navigation and Safety. Unterausschuß der IMO.

NfL
Nachrichten für Luftfahrer.

NFPA
National Fire Protection Association, Quincy, USA.

NHM
Nomenclature harmonisée marchandises. Harmonisiertes Güterverzeichnis der Bahnen.

N.O.S.
Not otherwise specified. Zusatz für Stoffgruppen des IMDG-Codes, in denen nicht namentlich genannte Stoffe eingestuft werden müssen. Zu beachten ist bei N.O.S.-Positionen u.a., daß die chemisch-technische Bezeichnung des tatsächlichen Stoffes zusätzlich anzugeben ist.

Wer sich auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten „See“ vorbereitet, sollte sich an dieser Stelle merken, daß die Frage nach „N.O.S.“ im derzeit gültigen deutschen Fragenkatalog offiziell mit „not otherwise specified entry“ zu beantworten ist...

NOTOC
Notification to Captain. Hinweise an den Luftfahrtkapitän über gefährliche Güter an Bord gemäß IATA-DGR.

Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
In Tabelle A (Abschnitt 3.2) Spalte 20 angegebene Nummern zur Anbringung auf Warntafeln (oberer Teil, früher auch als „Kemler-Ziffer“ bezeichnet). Stellen vereinfacht die Haupt- und Nebengefahren eines Stoffes dar. Die Nummer besteht aus zwei oder drei Ziffern. Eine Verdoppelung der Ziffer weist auf eine höhere Gefahr hin. Ein vorangestelltes „X“ bedeutet, das der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert.
Bestimmte Zahlenkombinationen haben besondere, festgelegte Bedeutungen.

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O

OBU
On-Board-Unit. Gerät zur Mautabrechung, das im Fahrzeug installiert wird.

OCT
Oil-/ Chemical-Tank. Öl- und Chemikalientankschiff.

OCTI
Office central des Transport internationaux par Chemin de Fer. Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr.

OPA 90
Oil Pollution Act 1990. US-amerikanische Verordnung gegen Verschmutzung durch Öl aus 1990.

OrtsDruckV
Verordnung über ortsbewegliche Druckbehälter

OSShD
Organisazija Sotrudnitschestwa Sheleshnych Dorog. Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen, Warschau.

OT
Oiltanker. Öltankschiff.

OTIF
Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires. Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr, Bern.

OWiG
Ordnungswidrigkeitengesetz

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P

PAAG
Prognose von Störungen, Auffinden von Ursachen, Abschätzung der Auswirkungen, Gegenmaßnahmen. Verfahren, um Risiken in der chemischen Industrie zu minimieren. Englisch „HAZOP“.

PAK
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Stoffgruppe, die vor allem in der Analytik als Parameter für Luft-, Wasser- oder Bodenbelastung genutzt wird.

PAZ
Prüfung, Analyse, Zulassung.

PCB
Polychlorierte Biphenyle.

PCDD
Polychlorierte Dibenzodioxine.

PCP
Pentachlorphenol.

PE
Polyethylen. Kunststoff mit breitem Anwendungsspektrum und hoher chemischer Verträglichkeit. Unterschieden wird PE in der Dichte: LDPE (low density PE; Dichte ist geringer als die von Wasser) und HDPE (high density PE; Dichte ist größer als die von Wasser).

PIRA
Research Association for the Paper and Board, Printing and Packaging Industries, Leatherhead.

Placards
Bezeichnung für Gefahrzettel im Seeverkehr (25x25cm).

PLF
Pulverlöschfahrzeug.

POGb
Gefahrgutbeauftragten-Prüfungsordnung.

PP
Polypropylen. Kunststoff, u.a. für Verpackungen.

ppb
Parts per billion. Teile pro Milliarde (1:1.000.000.000). Analytische Maßeinheit für sehr kleine Stoffmengen.

ppm
Parts per million. Teile pro Million (1:1.000.000). Analytische Maßeinheit für kleine Stoffmengen.

ppq
Parts per quadrillion. Teile pro Billiarde (1:1.000.000.000.000.000). Analytische Maßeinheit für wirklich verdammt kleine Stoffmengen.

ppt
Parts per trillion. Teile pro Billion (1:1.000.000.000.000). Analytische Maßeinheit für äußerst kleine Stoffmengen.

PS
Polystyrol. Kunststoff, u.a. für Verpackungen. Grundlage von Schaumstoffen wie Styropor u.ä.

PSA
Persönliche Schutzausrüstung.

PSM
Pflanzenschutzmittel.

PTB
Physikalisch-technische Bundesanstalt, Braunschweig. Bewacht u.a. die Atomuhr und ist die zuständige Behörder für die gefahrgutrechtliche Klassifizierung von Explosivstoffen.

PTFE
Polytetraflourethylen. Kunststoff (Teflon).

PVC
Polyvenylchlorid. Kunststoff.

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Q

QMS
Qualitätsmanagement-System.

Quecksilber
Gefahrgut der der Klasse 8 (ätzende Stoffe). Diese Einstufung erfolgt auf Grund der Tatsache, dass Quecksilber viele Metalle angreift oder gar auflöst. Die giftigen Eigenschaften, nach denen Quecksilber im Gefahrstoff-Recht eingestuft wird, werden beim Transport nicht berücksichtigt.

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R

R-Sätze
Risiko-Sätze.

r/a
Radioaktiv.

Randnummer
Systematische Fundstellen-Nummerierung am Rand des ADR-Textes. Die Randnummern sind weniger numerisch sondern ermöglichen auf Grund ihrer Systematik Querverweise. Diese Systematik wurde mit der Strukturreform und Einführung des ADR 2001 durch die Systematik Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt, Absatz, Unterabsatz ersetzt.

REACH
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),

RESY
Rufbereitschafts- und Ersteinsatz-Informationssystem.

RFID
RadioFrequenz-Identifikation. Übermittlung von Daten mittels Transpondern über geringe Distanzen (Transponder am Versandstück) oder größe Distanzen via Satelit (Transponder an der Beförderungseinheit).

RIBC
Rigid IBC. Starrer IBC.

RICo
Réglement concernant le transport international ferroviaire des conteneurs. Internationale Ordnung des Einsenbahntransportes von Containern.

RID
Reglement international concernant le transport de marchandises Dangereuses par Chemin de fer. Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut. Durch das RID können teilweise ADR-Vorschriften in Staaten Gültigkeit erlangen, die selbst nicht ADR-Vertragsstaaten sind.

RID-F
Fachmännischer Ausschuß des RID

RID-Vertragsstaaten
Dem RID-Abkommen sind beigetreten: Albanien, Algerien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irak, Iran, Irland, Italien, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich.
Stand: September 2002

RIV
Regolamento Internazionale Veicoli. Internationales Abkommen über Güterwagen.

RIV-Verband
Internationaler Güterwagenverband. Teil des UIC.

RKI
Robert-Koch-Institut.

RoLa
Rollende Landstraße

Ro/ Ro
Roll on/ Roll off. Fährschiffe mit Bug- und Heckklappe. Eingefahrene Fahrzeuge können das Schiff in Fahrtrichtung wieder verlassen.

RSE
Richtlinie Straße/ Eisenbahn. Durchführungsrichtlinie zur GGVSEB bzw. Interpretationshilfe für deutsche Behörden zur Auslegung des ADR/ RID. Wird vom Bundesverkehrsministerium nach (meist langwieriger) Absprache mit den einzelnen Bundesländern herausgegeben. Daher wird die RSE von einigen Bundesländern regelmäßig nicht anerkannt.

RW
Rüstwagen (Feuerwehr).

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S

S-Sätze
Sicherheits-Sätze.

SAD
Sonderabfalldeponie.

SADT
Self Accellerating Decomposition Temperature

SAGSTRAM
IAEA Standing Advisory Committee on the Safe Transport of Radioactive Materials. Ständige Arbeitsgruppe der IAEA für den sicheren Transport radioaktiver Materielien.

Schriftliche Weisungen
Unfallmerkblätter für den Straßentransport gefährlicher Güter.

SDB
Sicherheitsdatenblatt.

SEFFI
Syndicat européen de l´industrie des fûts fibre.

Self Accellerating Decomposition Temperature
Niedrigste Temperatur, bei der ein Stoff beginnt, eine selbstbeschleunigte Zersetzung einzugehen. Begriff innerhalb der Klasse 5.2.

Sicherheitsdatenblatt
Datensammlung, die aufgrund der Gefahrstoffverordnung erstellt werden muß.Enthält Informationen über die Gefährlichkeit eines Stoffes, Schutzmaßnahmen für den Umgang sowie persönliche Schutzausrüstung, umweltrelevante Daten, Angaben zum Transport, Lagern und Entsorgen.

SIGTTO
Society of International Gas Tanker and Terminal Operators, Bermuda.

SLF
Schaumlöschfahrzeug.

SMGS
Soglashenije o Meshdunarodnom Shelesnodoroshnom Grusowom Soobstschenii. Regierungsabkommen über den internationalen Eisenbahngüterverkehr zwischen den Staaten Bulgarien, Litauen, Lettland, Estland, GUS, Mongolei, China, Nordkorea, Vietnam.

SOLAS
International Convention for the Safety of Life at Sea. Abkommen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Seeleute sowie der Umwelt. Gilt ohne Ausnahmen. Der IMDG-Code ist Bestandteil des SOLAS-Abkommens.

Sondervorschrift
Besondere Regelung des ADR für diverse Sachverhalte (z.B. Ergänzungen des richtigen technischen Namens eines Produktes oder Freistellungen vom ADR). Wenn Sondervorschriften in den Beförderungspapieren angegeben werden müssen, darf die Abkürzung „SV“ nicht genutzt werden, es muß das Wort „Sondervorschrift“ ausgeschrieben werden.

SprengG
Sprengstoffgesetz.

SprengLR
Sprengstoff-Lagerrichtlinie.

SprengV
Sprengstoff-Verordnung.

SQAS
Safety and Qualitiy Assessment System. Beurteilungs-Werkzeug der chemischen Industrie für Transporteure.

SSK
Strahlenschutz-Kommission.

StBA
Statistisches Bundesamt.

StGB
Strafgesetzbuch

StörfallV
Störfallverordnung.

StrSchV
Strahlenschutzverordnung.

StVG
Straßenverkehrsgesetz

StVO
Straßenverkehrsordnung. Letzte Änderung 05.08.2009

StVUnfStatG
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz. Der Renner in jedem Kreuzworträtsel. Gibt es wirklich.

StVZO
Straßenverkehrszulassungsordnung

Strukturreform
Änderung des ADR/ RID. Trat am 01. Juli 2001 in Kraft. Neben geringen inhaltlichen Änderungen wurde das gesamte Regelwerk neu strukturiert und vor allem die Stoffliste in tabellarischer Form überführt. Die Übergangsfrist betrug 18 Monate.

SÜFG
Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung.

SÜG
Sicherheitsüberprüfungsgesetz.

SV
Sondervorschrift (des ADR).

SVG
Straßenverkehrsgenossenschaft.

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T

TA
Technische Anleitung.

Tank
Definition durch Kapitel 1.2 ADR: Ein (mit einem Fahrzeug) festverbundener Tank, Tankcontainer, Aufsetztank oder Element eines Batteriefahrzeuges mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Liter.

TC
1.) Tankcontainer, siehe auch Tank.
2.) Technical Committee.

TDI
Toluoldiisoyanat (To-lu-ol-di-iso-cyanat).

tdw
Tons deadweight.

TGA
Trägergemeinschaft für Akkreditierung, Frankfurt a.M.

TgV
Transportgenehmigungs-Verordnung.

Telematik
Flottenmanagement (Ortung, Verfolgung, Beeinflussung) durch Navigations- Ortungs- und Kommunikationssysteme. Arbeitet meist durch Nutzung einer Kombination von GPS-Ortung und Mobiltelefon bzw. Datenfunk und ermöglicht vor allem präzisere Disposition und Lenkung (z.B. um Staus).

THESEUS
Tankfahrzeug für höchsterreichbare Sicherheit durch experimentelle Unfallsimulation. Studie zur Verbesserung der Sicherheit von Tankfahrzeugen. Nachfolger der TOPAS-Studie.

TIR
Transport International Routier. Internationales Zollabkommen für den Warentransport auf der Straße.

TLF
Tanklöschfahrzeug.

TNO
Nederlandse Organisatie voor Toegepast Naturwetenschappelijk Onderzoek, Leidschendam, NL.

TOPAS
Tankfahrzeug mit optimierten passiven und aktiven Sicherheitseinrichtungen. Studie zur Verbesserung der Sicherheit von Tankfahrzeugen. U.a. initiiert durch den Tankwagenunfall in Herborn (1987, Herborn/ Hessen). Vorgänger der Theseus-Studien.

TOVALOP
Tanker Owner´s Voluntary Agreement Concerning Liability for Oil Pollution Damage. Vereinbarung der Tankreeder über die Haftung bei Ölverschmutzungen.

TR
Technische Richtlinie bzw. technische Regel.

TRAC
Technische Regel für Acetylenanlagen und Calciumcarbidläger.

Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV)
Genehmigung zur Beförderung von Abfällen in Deutschland. Für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen („Sondermüll“) ist eine Genehmigung erforderlich. Davon ausgenommen sind nur bestimmte Abfälle (z.B. Erdaushub) und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die Transportgenehmigung ist auch für ausländische Unternehmen vorgeschrieben, die Abfälle nach Deutschland, aus Deutschland oder durch Deutschland verbringen. Wer Abfälle transportiert, die der Transportgenehmigung bedürfen, muß das Fahrzeug mit der Abfallwarntafel kennzeichnen.

Transportverpackung
Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, Waren vor Schäden beim Transport schützen oder aus Gründen der Transportsicherheit verwendet werden müssen. (Definition der Verpackungsverordnung).

TRB
1.) Technische Regel Druckbehälter
2.) Technische Richtlinie Binnenschifffahrt.

TRbF
Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten. Durch die Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft gesetzt.

TRBS
Technische Regel für Betriebssicherheit. Regeln zur Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung.

TremCard
Transport Emergency Card. Unfallmerkblatt.

TRG
Technische Regel Druckgase.

TRGS
Technische Regeln Gefahrstoffe. Als Bestandteil der Gefahrstoffverordnung regeln die TRGS den Umgang mit einzelnen Stoffen wie Asbest oder Stoffgruppen wie Chromate. Auch für die Kennzeichnung von Stoffen, Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Vorsorgeuntersuchungen oder Schadstoffsammelstellen gibt es Technische Regeln.

TRK
Technische Richtkonzentration. Grenzwert beim Umgang mit Gefahrstoffen. Seit 2004 aufgehoben.

TRKW
Technische Regel Kesselwagen.

TroTLF
Trocken-Tanklöschfahrzeug (Pulver).

TRS
Technische Richtlinie Straße.

TRT
Technische Richtlinie Tanks.

TRTC
Technische Richtline Tankcontainer.

TRTF
Technische Richtlinie Tankfahrzeuge, Aufsetztanks, Gefäßbatterien.

TRV
Technische Richtlinie Verpackungen.

TUIS
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem. Von der deutschen chemischen Industrie gebildetes Informationssystem, daß staatliche Organe (Polizei, Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, unterer Wasserbehörde usw.) in drei Stufen bei Gefahrgutunfällen (sowohl beim Transport als auch in Lägern) unterstützt:
1. Telefonische Beratung
2. Beratung durch Spezialisten vor Ort
3. Unterstützung durch Material und Mitarbeiter (i.d.R. von Werksfeuerwehren).

TÜV
Technischer Überwachungsverein. Ehemals Dampfkessel-Überwachungsverein.

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U

UA
Unterausschuß.

UBA
Umweltbundesamt.

UHG
Umwelthaftungsgesetz.

UIC
Union Internationale des Chemins des Fer, Paris. Internationaler Eisenbahnverband.

UIP
Union Internationale d'Association de Propriétaires de Waggons de Particuliers. Internationale Privatgüterwagenunion.

UIRR
International Union of Combined Transport Companies

UMB
Unfallmerkblatt.

UN (UNO)
United Nations Organization, New York.

UNEP
UN Environmenatal Program

UNESCO
UN-Educational, Scientific and Cultural Organization.

Unfallmerkblatt
Schriftliche Weisungen (offizielle Bezeichnung) für den Fahrzeugführer von Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen von Gefahrgut. Enthält Informationen über die Eigenschaften des Gutes, Erste-Hilfe-Maßnahmen und mitzuführende Ausrüstungsgegenstände. Richten sich nur noch an den Fahrzeugführer und geben in knapper Form an, welche Gefahren von dem Gut ausgehen und welche Maßnahmen bei Zwischenfällen zu ergreifen sind.

UN-geprüft
Gefahrgutumschließungen, die nach den Standards der UN geprüft und gekennzeichnet („UN-codiert“)sind. Siehe auch
X-Codierung
Y-Codierung
Z-Codierung

UNITAS
Umwelt- und naturschutzbezogene integrierte Tankwagen-Sicherheit.

UN-Nummer
Nummer, die einen Stoff oder eine Stoffgruppe bezeichnet. UN-Nummern werden von den Vereinten Nationen vergeben. Sie sind wenig systematisch und müssen immer vierstellig sein. Zahlen kleiner 1000 stehen für explosive Stoffe (z.B. UN 0027 Schwarzpulver).

UPU
Universal Postal Union. Weltpostverein. Gibt's wirklich.

UVV
Unfallverhütungsvorschriften (der Berufsgenossenschaften).

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V

VAP
Verband schweizerischer Anschlußgleise- und Privatwagenbesitzer.

VAwS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe.

VB
Vorbeugender Brandschutz.

VbF
Siehe Verordnung brennbare Flüssigkeiten.

VBG
Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

VCH
Verband Chemiehandel, Köln.

VCI
Verband der chemischen Industrie, Frankfurt/ Main.

VDA
Verband der Automobilindustrie, Frankfurt/ Main.

VDI
Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf.

VDMA
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Frankfurt/ Main.

VdTÜV
Verband der technischen Überwachungsvereine, Essen.

VDV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Köln.

Verkaufsverpackung
Verpackung, die als Verkaufseinheit angeboten wird und beim Endverbraucher anfällt. (Definition der Verpackungsverordnung).

Verordnung brennbare Flüssigkeiten
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren beim Lagern Verkaufsverpackungen. Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von Systemen wie „Duales System Deutschland“ (Der Grüne Punkt) oder der „Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen mbH (RIGK)

Versandstück
und Umgehen mit brennbarer Flüssigkeiten. Trat am 31. Dezember 2002 außer Kraft und wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt.

VerpV
Nicht ganz korrekte Abkürzung für die Verpackungsverordnung.

Verpackungsgruppe
Transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände innerhalb ihrer Klasse, um ihre Gefährlichkeit abzustufen:
Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Mit der Verpackungsgruppe wird gleichzeitig die Mindestanforderung an die Verpackung definiert (X-codiert, Y-codiert, Z-codiert).

VerpackV
Offizielle Abkürzung für die Verpackungsverordnung.

Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung vom 28. August 1998 regelt die Rücknahme, Verwertung und Beseitigung von Verpackungen aller Art, vornehmlich Versandstücke sind zum Versand fertig verpackte Gefahrgüter. Sie sind definiert im Kapitel 1.2 ADR und haben einen maximalen Fassungsraum von 450 Liter oder eine maximale Nettomasse von 400kg.

vfdv
Verein zur Förderung des deutschen Brandschutzes.

VG
Verpackungsgruppe.

VkBl.
Verkehrsblatt.

VLCC
Very Large Crude Carrier.

VLwS
Verordnung über die Lagerung wassergefährdender Stoffe.

VMV
Verband Metallverpackungen, Düsseldorf.

VNCI
Vereinigin van de Nederlandse Chemische Industrie, Leidschendam. Verband der niederländischen chemischen Industrie.

VOC
Volatile Organic Compounds. Flüchtige organische Bestandteile. Parameter zur Bestimmung flüchtiger (und somit umwelt-/ gesundheitsschädlicher) organischer Verbindungen von z.B. Farben.

VPI
Vereinigung der Privatgüterwage-Interessenten, Hamburg.

VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe.


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W

Warntafel
Warntafel neutral: Orange-rot-reflektierend, muß Abmessungen von 30x40 cm (u.U. darf eine verkleinerte Warntafel mit 12x30 cm genutzt werden) sowie schwarzen Rand von 15mm aufweisen. Anbringung vorn und hinten durch den Fahrzeugführer (!) wenn kennzeichnungspflichtige Mengen Gefahrgut geladen sind.

Warntafel mit Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer: Anbringung vorgeschrieben bei Tanks, Tankcontainern etc. sowie loser Schüttung. Oberer Teil zeigt die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr, unterer Teil die UN-Nummer.

WP 15
Working Party (Nr. 15) on the Transport of Dangerous Goods. Arbeitsgruppe der ECE für die Beförderung gefährlicher Güter. Muß u.a. über alle nationalen Ausnahmen mit entscheiden.

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X

X-Codierung
Bezeichnung für die Zulassung einer Verpackung. In X-codierte Verpackungen dürfen die Verpackungsgruppen I, II und III eingefüllt werden. Die Codierung muß auf der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein sowie mit den Buchstaben "UN" und der Beschreibung der Verpackungsart beginnen: UN 1A1/ X 1.4/150/83/NL/VL 123.

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Y

Y-Codierung
Bezeichnung für die Zulassung einer Verpackung. In Y-codierte Verpackungen dürfen die Verpackungsgruppen II und III eingefüllt werden. Die Codierung muß auf der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein sowie mit den Buchstaben „UN“ und der Beschreibung der Verpackungsart beginnen:
UN 1A1/ Y 1.4/150/83/NL/VL 123.

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Z

Z-Codierung
Bezeichnung für die Zulassung einer Verpackung. In Z-codierte Verpackungen darf nur die Verpackungsgruppe III eingefüllt werden. Die Codierung muß auf der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein sowie mit den Buchstaben „UN“ und der Beschreibung der Verpackungsart beginnen:
UN 1A1/ Z 1.4/150/83/NL/VL 123.

zGG
Zulässiges Gesamtgewicht.

ZKR
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (CCNR).

Zusammengesetzte Verpackung
Feststehender Begriff. Zusammengesetzte Verpackungen bestehen aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in ein Versandstück (Außenverpackung) eingestellt werden. Für die Größe der Innenverpackung und der Außenverpackung gelten Obergrenzen.

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Gefahrguttransport
 
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