Gefahrgutbeauftragter
Pflichten des Gefahrgutbeauftragten
Der Gefahrgutbeauftragte muss nicht nur eine entsprechende Ausbildung samt Prüfung absolvieren, er muss auch stets auf dem neusten Stand aller relevanten Vorschriften sein. Eine Aufgabe, die von einem Mitarbeiter, der hauptsächlich mit anderen Aufgaben betraut ist, kaum zu bewältigen ist. Zudem verlangt der gewissenhafte Umgang mit einem so sensiblen Bereich wie dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße von allen Beteiligten eine Aufmerksamkeit, die niemand als "lästige Nebensache" betrachten darf. Die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geregelt.
Welche Voraussetzung muss der Gefahrgutbeauftragte erfüllen?
Der Gefahrgutbeauftragte muss für die jeweiligen Verkehrsträger im Unternehmen einen gültigen IHK-Schulungsnachweis besitzen.
Externer Gefahrgutbeauftragter
Durch die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten setzen Sie Kapazitäten frei, die anderweitig besser genutzt werden können. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe stellt der externe Gefahrgutbeauftragte eine sinnvolle Alternative dar.
Selbst wenn im Betrieb ein Gefahrgutbeauftragter bereits bestellt ist, kann die Unterstützung durch einen externen Mitarbeiter sinnvoll sein.