Beautragte Person
Wer oder was ist eine beauftragte Person?
Dies wird unter anderem in §14 StGB / §9 OwiG geregelt:
"Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten,
ODER
ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Pflichten/Aufgaben zu erfüllen, die den Inhaber des Betriebes treffen
UND
handelt er aufgrund dieses Auftrages, [..]
so ist er wie ein Unternehmer strafrechtlich oder nach Owi-Gesetz verantwortlich".
Grundsätzlich zwei Arten von beauftragten Personen:
Kraft übertragener Leitungsbefugnis.
(Keine direkte oder schriftliche Bestellung nötig! Die Duldung, dass ein Mitarbeiter sich bestimmter Aufgaben annimmt, gilt als ausreichend.)
Kraft ausdrücklichen Auftrages.
Die beauftragte Person muss zwingend nach den Gefahrgutvorschriften geschult sein!