Gefahrgut im Unternehmen
Rechtspflichten im Unternehmen:
Alle an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten (mit wenigen Ausnahmen) haben einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Die Voraussetzungen, von dieser Pflicht befreit zu werden, sind durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt.
Übrigens: Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit nicht von der Pflicht, am Transport gefährlicher Güter beteiligtes Personal regelmäßig und ausreichend zu schulen sowie die Vorschriften beim Transport einzuhalten.
Verantwortlichkeit für den Umgang mit Gefahrgütern im Unternehmen
Grundsätzlich ist der Unternehmer gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz in der Verantwortung. Er kann diese unter bestimmter Berücksichtigung auf verantwortliche Personen delegieren. Die Verantwortlichkeit im Unternehmen ergibt sich aus den jeweiligen Tätigkeiten wie zum Beispiel Absender, Verlader, Verpacker etc.